STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung.
Die STIKO aktualisiert regelmäßig ihre Empfehlungen. Hierbei den Überblick zu behalten, kann eine Herausforderung sein.
Zu Ihrer Unterstützung finden Sie hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Bitte beachten Sie: Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert, dennoch kann es zu Verzögerungen in der Überarbeitung kommen. Den aktuellen Stand können Sie direkt auf der Website des RKI nachlesen.
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Für wen ist die COVID-19-Impfung empfohlen?
Standard- und Indikationsimpfempfehlungen gemäß STIKO:
BesonderheitenStandardimpfung ≥ 18 J bis < 59 J Basisimmunität: ≥ 3 Antigenkontakte, davon mind. 1 Impfung* Schwangere jeden Alters: fehlende Impfstoffdosen ab dem 2. Trimenon ≥ 60 J Basisimmunität: ≥ 3 Antigenkontakte, davon mind. 1 Impfung *, anschließend jährliche AI AI: 1 Impfstoffdosis vorzugsweise im Herbst mit Varianten-adaptierten Impfstoff Indikationsimpfung
für Risikogruppen≥ 6 Mo mit Grundkrankheiten inkl. ID Basisimmunität: ≥ 3 Antigenkontakte, davon mind. 1 Impfung *, anschließend jährliche AI BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege Kontaktpersonen von Immunsupprimierten Berufsindikation Personal in med. Einrichtungen und Pflege mit PatientInnen- & BewohnerInnenkontakt Gilt auch für Jugendliche, die arbeitsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben * Impfung mit einem für die GI oder AI zugelassenen und von der STIKO empfohlenen COVID-19- Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist; Abstand zwischen der 1. und 2. Impfstoffdosis mind. 4-12 Wo, Abstand zwischen der 2. und 3. Impfstoffdosis mind. 6 Mo; eine Infektion sollte i. d. R. nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen und folgenden Impfung mind. 3 Mo beträgt
Quelle: Epid Bull 02/2024
Personen > 6 Monate:
Nur Personen mit Vorerkrankungen sollen eine Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Besonderheit des Impfschemas bei Kindern im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen.
- Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Zu beachten: 3 Dosen je 3 µg BNT162b2 im Abstand von 0-3-8 Wochen)
Kinder und Jugendliche im Alter bis <18 Jahren:
Für immungesunde Kinder ohne Vorerkrankungen bis <18 Jahren empfiehlt die STIKO derzeit keine COVID-19-ImpfungPersonen unter 30 Jahren:
Bei Personen unter 30 Jahren sollte ausschließlich mit dem Impfstoff BNT162b2 (BioNTech) geimpft werden. Aktuelle Meldeanalysen zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit dem mRNA1273 (Moderna) Impfstoff häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit BNT162b2. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit dem mRNA1273 Impfstoff kein erhöhtes Risiko für eine Herzmuskelentzündung und Herzbeutelentzündung.
Es ist ratsam, in den ersten Tagen nach einer Impfung erhebliche körperliche Belastungen, z.B. Leistungssport, zu vermeiden.
Quelle: Epid Bull 50/2022
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Wie erreiche ich eine Basisimmunität, wer sollte eine Auffrischimpfung erhalten?
Empfehlungen zur 1. Auffrischimpfung (3. Impfung) für alle Personen ab 18 Jahren:
Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität zu erreichen. Die Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 1 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019- (COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden.
- Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens 3 Monate später vervollständigt werden
- Personen mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig eine Auffrischimpfung (3 Monate) erhalten
- Personen ohne Vorerkrankungen wird ein längerer Abstand von 6 Monaten empfohlen
Bei produktspezifischer Kontraindikation gegen einen COVID-19-Impfstoff kann der Protein-basierte Impfstoffe gegen COVID-19-Impfstoff eingesetzt werden. Beispielsweise können bei einer bestätigten IgE vermittelten Allergie gegen Inhaltsstoffe der mRNA-Impfstoffe alternativ auch der Protein-basierte Impfstoffe gegen COVID-19 verwendet werden. Ab 12 Jahren ist die Anwendung von NVX-CoV2373 innerhalb der Zulassung für die Auffrischimpfung möglich und wird von der STIKO empfohlen für Personen, welche eine Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe haben. Die Auffrischimpfung mit NVX-CoV2373 ist auch bei individuellem Wunsch nach entsprechender Beratung möglich.
Quelle: Epid Bull 02/2024
Empfehlungen zu weiteren Auffrischimpfungen für Indikationsgruppen:
Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung/ Antigenkontakt weitere Auffrischimpfungen vorzugsweise im Herbst für:
- Menschen ab dem Alter von 60 Jahren
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit ID ab dem Alter von 6 Monaten bzw.
- Personen ab 6 Monaten mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt.
Epid Bull 02, 2024
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Wie ist vorzugehen bei Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff vorgeimpft sind?
Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen, inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (Covaxin/ BBV152 [Bharat Biotech], Covilo [Sinopharm] oder CoronaVac [Sinovac]) oder mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V [Gamaleja]) mindestens 2-mal geimpft worden sind, erhalten eine 1-malige Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff im Mindestabstand von 3 Monaten zur letzten Impfung. Hingegen ist nach einer nur 1-maligen Impfung mit einem der nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe eine vollständige neue Impfserie notwendig.
Quelle: Epid Bull 40/2022
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Wie ist das Sicherheitsprofil der Impfung bei Kindern und Jugendlichen?
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Detaillierte Zusammenfassung der Impfempfehlungen nach Personengruppen und Altersgruppen
Personengruppe Umfang der Impfempfehlung für die jeweilige Personengruppe Anmerkung Alter < 18 Jahre ohne Grundkrankheiten keine generelle Impfempfehlung Impfung ist möglich, z.B. für
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
18 - 59 Jahre,
Alle Personen im Alter von 18 – 59 Jahre bei unvollständiger Basisimmunität
≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens 1 Impfung Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist ≥60 Jahre ≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens 1 Impfung Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist.
Auffrischimpfung mit einem Varianten-adaptierten Impfstoff vorzugsweise im Herbst
BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe ≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens 1 Impfung Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist.
Auffrischimpfung mit einem Varianten-adaptierten Impfstoff vorzugsweise im Herbst
Schwangere ab dem 2.Trimenon ≥ 3 Antigenkontakte (Impfung und/oder Infektion), davon mindestens 1 Impfung Eine akzidentelle Impfung in der Frühschwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.
Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.
Stillende ≥ 3 Antigenkontakte
(Impfung und/oder Infektion), davon mindestens 1 Impfung
Eine COVID-19-Impfung von Stillenden ist bei unkompliziertem Verlauf auch im Wochenbett möglich Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt ≥ 3 Antigenkontakte
(Impfung und/oder Infektion), davon mindestens 1 Impfung
Für Jugendliche, die tätigkeits- bzw. arbeitsbedingt entweder ein erhöhtes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, besteht eine berufliche Impfindikation Personen ≥ 6 Monaten
mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grundkrankheit, wie z. B.:
- Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
- Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Adipositas
- ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Trisomie 21
- Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation
- aktive neoplastische Krankheiten
≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens 1 Impfung,
CAVE: bei Kindern im Alter von 6 Monaten bis < 5 Jahren ist noch kein Impfstoff zur Auffrischimpfung zugelassen.
Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist.
Auffrischimpfung mit einem Varianten-adaptierten Impfstoff vorzugsweise im Herbst.
Bei Immundefizienten mit relevanter Einschränkung der Immunantwort sind evtl. weitere Impfstoffdosen und ein verkürzter Impfabstand (> 4 Wochen) notwendig
Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist.
Auffrischimpfung mit einem Varianten-adaptierten Impfstoff vorzugsweise im Herbst
Bei Impfung im Herbst kann – sofern eine Indikation vorliegt – am selben Termin auch gegen saisonale Influenza geimpft werden Tabelle: |Impfempfehlungen nach Personengruppen und Altersgruppen
(entnommen und abgeändert aus Epi Bull 21/2023, Epid Bull 02/2024)
Quelle: Epid Bull 02/2024
VidPrevtyn Impfstoff nicht von der STIKO empfohlen:
Die STIKO hat sich entschieden, die Anwendung von VidPrevtyn Beta für die COVID-19-Auffrischimpfung in Deutschland derzeit nicht zu empfehlen, da die Datenlage äußerst limitiert ist. Da es sich bei VidPrevtyn Beta um einen zugelassenen Impfstoff handelt, kann dieser trotz fehlender STIKO-Empfehlung verwendet werden.
Quelle: Epid Bull 8/2023
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Was ist zu beachten, wenn der Abstand zwischen zwei COVID-19-Impfungen überschritten wurde?
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Was für Abstands- und Hygienemaßnahmen sollten nach der Impfung eingehalten werden?
Postmarketing- und Real-Life-Studien haben gezeigt, dass die Virusausscheidung bei Personen, die sich trotz einer abgeschlossenen Impfserie mit SARS-CoV-2 infiziert haben, reduziert und damit das Transmissionsrisiko deutlich vermindert ist. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach entsprechender Exposition trotz Impfung symptomatisch oder asymptomatisch infiziert werden können und dabei SARS-CoV-2 ausscheiden.
Deshalb sind auch nach der Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln) weiterhin einzuhalten.
Quelle: Epid Bull 43/2021 -
Welcher Abstand soll zu anderen planbaren Impfungen eingehalten werden?
Zwischen mRNA-COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer Totimpfstoffe muss kein Impfabstand eingehalten werden. Sie können auch zeitgleich gegeben werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Zu Impfungen mit Lebendimpfstoffen soll hingegen ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach jeder COVID-19-Impfung eingehalten werden.
NVX-CoV2373 kann gleichzeitig mit einem Influenza-Totimpfstoff verabreicht werden. Zur Verabreichung von anderen Tot- und Lebendimpfstoffen wird ein Abstand von 14 Tagen vor und nach NVX-CoV2373-Applikation empfohlen. Für den adjuvantierten Totimpfstoff gilt, dass ein Abstand von 14 Tagen zu allen anderen Tot- und Lebendimpfstoffen einzuhalten ist.
Quelle: RKI - Infektionskrankheiten A-Z - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Stand 04.12.2023
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Wie appliziere ich eine Impfung bei Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben?
Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Grundimmunisierung frühestens 3 Monate später vervollständigt werden.
Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 1 der 3 Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb durch Impfungen mit zur Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Coronavirus Disease 2019- (COVID-19-)Impfstoffen komplettiert werden.
Quelle: Epid Bull 02/2024
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Was ist bei Personen zu beachten, die unbemerkt eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben?
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Darf in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?
Für Schwangere und Stillende gilt die Empfehlung der STIKO eine Basisimmunität zu erreichen. Die Basisimmunität wird durch mindestens 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (Impfung oder Infektion) erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 1 der 3 Antigenkontakte mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Noch fehlende Antigenkontakte sollen deshalb den aktuellen Varianten angepassten mRNA Impfstoffen komplettiert werden. Die Protein basierten COVID Impfstoffe sollten auf Grund fehlender Daten nicht während der Schwangerschaft und während der Stillzeit verabreicht werden. Diese Impfstoffe können in Einzelfällen bei Kontraindiktion gegen mRNA-Impfstoffe als Alternative in Betracht gezogen werden.
Quelle: Epid Bull 02/2024
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Welche weiteren Impfungen sollen priorisiert werden?
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Wie konnte die Entwicklung von mRNA-Impfstoffen in dem Zeitrahmen so rasch erfolgen?
Bei der Entwicklung von Impfstoffen werden mindestens drei klinische Studienphasen durchlaufen. Normalerweise wird die jeweils folgende Phase erst nach Abschluss und Auswertung der vorangegangen begonnen. Bei der Entwicklung der mRNA Impfstoffe konnte Zeit eingespart werden, indem sich die Phasen der einzelnen Studien stark überlappt haben. Zusätzlich wurde die Massenproduktion des finalen Impfstoffs schon während der Phase I begonnen und die Behörden haben die Zulassungen für die COVID-Impfstoffe in einem sogenannten Rolling Review-Verfahren in engem Austausch mit den beteiligten Herstellern bereits vorhandene Daten kontinuierlich beurteilt.
Quelle: https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.htm, abgerufen am 22.08.2022
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Wie werden die mRNA Impfstoffe hergestellt?
Die Herstellung von Impfstoffen ist in der Regel ein langwieriger Prozess. Die neue mRNA Technologie erleichtert die Produktion und macht schnelle Anpassungen von Impfstoffen möglich. An mRNA und ihren Einsatzmöglichkeiten in der Medizin wird nicht erst seit dem Ausbruch der SARS-CoV2-Pandemie geforscht, sondern bereits seit Jahrzehnten. Bei der Herstellung von mRNA-Impfstoffen wird nicht der ganze Erreger aufbereitet, sondern zunächst nur der Teil des Viruserbgutes, der den Bauplan für ein Protein des Virus enthält. Im Falle der momentan verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe ist das der Bauplan für das Spike Protein von SARSCoV-2. Das Spike-Protein ist für die Infektion der Wirtszellen durch das Virus notwendig. Das Spike-Protein bedeckt die Oberfläche des Corona-Virus und ist daher für das Immunsystem leicht zu erkennen und zu neutralisieren. Im nächsten Schritt werden dann in kurzer Zeit große Mengen an mRNA (Bauplankopie) hergestellt. Daher können mRNA-Impfstoffe deutlich schneller produziert werden. Rund die Hälfte der gesamten Produktionszeit eines mRNA Impfstoffs wird (wie auch bei allen anderen Impfstoffen) für intensive Qualitätstests benötigt. Der Herstellungsprozess kann in 4 Schritte unterteilt werden.
Schritt 1: Zunächst wird im Labor die DNA hergestellt, die eine Bauplaninformation des Antigens enthält. Dieser DNA-Abschnitt wird dann millionenfach vervielfältigt. Anschließend werden diese DNA-Abschnitte gründlich gereinigt, bevor der nächste Produktionsschritt beginnt.
Schritt 2: Innerhalb von 3 bis 4 Tagen wird die DNA in mRNA umgeschrieben. Im Anschluss wird die daraus entstandene mRNA gereinigt, um die Qualität des Impfstoffs sicherzustellen.
Schritt 3: Die mRNA wird verpackt, indem Sie mit kleinen Fett-Tröpfchen umhüllt wird. Diese stabilisieren die mRNA und gewährleisten, dass Körperzellen sie aufnehmen können. Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass diese Fettschicht aus sogenannten Lipid-Nanopartikeln für den menschlichen Körper unbedenklich ist.
Schritt 4: Die in Fett-Tröpfchen eingehüllte mRNA wird gemeinsam mit Kohlenhydraten (als Trennmittel), verschiedenen Elektrolytlösungen (zur Einhaltung eines stabilen pH) und Wasser (zu Injektionszwecken) in Durchstechflaschen abgefüllt und anschließend bei -75 °C (±15 °C) schockgefroren.
Quelle: https://mrnaverstehen.biontech.de/so-funktioniert-die-herstellung-von-mrna-impfstoffen, abgerufen am 22.08.2022
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Was ist bei immunsupprimierten Personen zu beachten?
Bisher ungeimpfte immundefiziente Personen ab 6 Monaten sollen grundsätzlich eine Grundimmunisierung und 2 Auffrischimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff nach der altersspezifischen Empfehlung erhalten. Bei schwer immundefizienten Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer stark verminderten Impfantwort können mehrere Impfstoffdosen zur Optimierung der primären Impfserie notwendig sein. Diese Impfstoffdosen sollen im Mindestabstand von 4 Wochen zur jeweils vorangegangenen Impfstoffdosis verabreicht werden. Erst nach erfolgreicher Grundimmunisierung sollen 2 Auffrischimpfungen im Mindestabstand von 3 Monaten erfolgen; dieser Mindestabstand gilt auch zwischen den Auffrischimpfungen. PatientInnen mit ID mit erwartbar geringer Einschränkung der Impfantwort sollen nach der Grundimmunisierung mit 2 Impfstoffdosen eine 1. und eine 2. Auffrischimpfung im Mindestabstand von 3 Monaten zur jeweils vorangegangenen Impfstoffdosis erhalten. Eine serologische Antikörpertestung zur Überprüfung des Impferfolges wird nicht grundsätzlich empfohlen. Der Wert, der einen sicheren Schutz bedeutet und damit eine oder mehrere Impfstoffdosen unnötig machen würde, ist nicht bekannt. Lediglich bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort soll frühestens 4 Wochen nach der 2. Impfstoffdosis UND frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfstoffdosis eine quantitative serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spikeprotein erfolgen (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne).
Quelle: Epid Bull 02/2024
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Für welche Personen empfiehlt die STIKO eine Expositionsprophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab?
Eine medikamentöse SARS-CoV-2-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) mit dem Kombinationspräparat Tixagevimab und Cilgavimab zusätzlich zur Impfung für bestimmte Personengruppen ist in begründeten Einzelfällen in Betracht zu ziehen unter folgenden Gesichtspunkten:
- nach autologer oder allogener Stammzelltransplantation vor immunologischer Rekonstitution
- unter oder nach Therapie mit Anti-B-Zell-Antikörpern, wenn keine Rekonstitution der B-Zell-Kapazitäten erfolgt ist
- unter CAR-T-Zell-Therapie
- unter starker Immunsuppression, z. B. nach Transplantation eines soliden Organs oder unter laufender Chemotherapie
- mit genetisch bedingten Immundefekten, die die antivirale Immunität beeinträchtigen
Quelle: Epid Bull 8/2023
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Welche Interaktionen von Indikations-Impfungen mit SARS-CoV2-Infektion gibt es?