Häufige Fragen, kompakte Antworten: Alles Wichtige rund um RSV

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein bedeutender Erreger von Atemwegsinfektionen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland erstmals zwei RSV-Impfstoffe durch die Europäische Zulassungsbehörde (EMA) zugelassen. Seit August 2024 gibt es die STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung für Erwachsene. Wie so oft sind solche neuen Entwicklungen mit vielen offenen Fragen verbunden. Umso wichtiger, dass Ärztinnen und Ärzte sowie das medizinische Fachpersonal bestens informiert sind. Damit Sie rund um RSV immer auf dem aktuellen Stand sind, haben wir Ihnen hier die häufigsten Fragen kompakt und übersichtlich beantwortet.

10. Dezember 2024
Lesedauer: 7 Min.
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  • Wie lautet die aktuelle STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung?

    Seit August 2024 empfiehlt die STIKO die RSV-Impfung als Standard- und Indikationsimpfung gegen schwere Krankheitsverläufe durch eine RSV-Infektion im Erwachsenenalter: Personen im Alter von ≥75 Jahren, sowie Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder die in einer Einrichtung der Pflege leben haben ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung.

     

    Ziel ist es, die Anzahl schwerer RSV-assoziierter Atemwegserkrankungen sowie die daraus resultierenden Folgen wie Hospitalisierung und Tod bei eben diesen Personengruppen zu reduzieren.

     

    Empfehlung zur Standardimpfung:

    Die STIKO empfiehlt eine 1-malige Impfung gegen RSV mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff allen Personen im Alter von ≥75 Jahren– möglichst vor der RSV-Saison.

     

    Empfehlung zur Indikationsimpfung:

    Die STIKO empfiehlt allen Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung oder die in einer Einrichtung der Pflege leben und somit ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf haben eine 1-malige Impfung gegen RSV mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff.

     

    Die STIKO nennt exemplarisch folgende Grunderkrankungen, die eine Indikation zur RSV-Impfung darstellen können:

    • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane
    • Chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Chronische neurologische & neuromuskuläre Erkrankungen
    • Hämato-onkologische Erkrankungen
    • Diabetes mellitus (mit Komplikationen) 
    • Schwere angeborene oder erworbene Immundefizienz

    Leichte und unkomplizierte bzw. medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen nach aktuellem Wissenstand nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion einher. Daher verweist die STIKO auf die individuelle Indikationsstellung unter Berücksichtigung folgender Punkte:

    • Schwere der Grunderkrankung und ggfs. deren klinische Relevanz unter medikamentöser Einstellung
    • Vorliegen einer schweren Immundefizienz
    • Fragliche Schutzdauer nach Impfung sowie unklare Boosterfähigkeit nach Auffrischimpfung; mögliche Nebenwirkungen der RSV-Impfung

    Die RSV-Impfung sollte für einen optimalen Schutz vor Beginn der RSV-Saison im Spätsommer/Herbst durchgeführt werden und kann zusammen mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden (bitte Fachinformation berücksichtigen).

     

    Die STIKO weist zudem darauf hin, dass es sich bei der RSV-Impfung nicht um eine jährliche Impfung handelt und derzeit noch keine Aussage zur Notwenigkeit einer Auffrischimpfung getätigt werden kann.

     

  • Wie gefährlich ist eine RSV-Infektion?

    Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. In Saisonalität und Symptomatik ähneln RSV-Infektionen der Influenza. RSV-Infektionen treten zyklisch auf, wobei im Durchschnitt alle zwei Jahre mit einer besonders starken RSV-Saison gerechnet werden kann. Die Verbreitung in der Allgemeinbevölkerung wurde lange Zeit unterbewertet. 

    Dabei betreffen RSV-Infektionen alle Altersgruppen. Säuglinge und Kleinkinder können bei Erstinfektion besonders schwer an RSV erkranken. Auch ältere Menschen und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Gleiches gilt für Personen mit einer Immunsuppression oder Immundefizienz – unabhängig vom Alter.


    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen

  • Welche RSV-Impfstoffe gibt es und für wen sind sie zugelassen?

    In Deutschland sind drei RSV-Impfstoffe (zwei proteinbasierte Impfstoffe und ein mRNA-Impfstoff) zur aktiven Immunisierung gegen RSV zugelassen. Die aktuelle Empfehlung der STIKO zur RSV-Impfung gilt lediglich für die proteinbasierten Impfstoffe.

     

    Die beiden proteinbasierten RSV-Impfstoffe sind seit Sommer 2023 in der Europäischen Union verfügbar und zum Schutz vor RSV-bedingten schweren Infektionen der unteren Atemwege bei Personen ab 60 Jahren zugelassen. Der adjuvantierte RSV-Impfstoff hat darüber hinaus auch die Zulassung für Erwachsene im Alter von 50 bis 59 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine RSV-Erkrankung. Seit August 2024 empfiehlt die STIKO die Standard- und Indikationsimpfung mit diesen Impfstoffen gegen RSV im Erwachsenenalter: Personen im Alter von ≥75 Jahren sowie Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit schweren Grunderkrankungen oder die in einer Einrichtung der Pflege leben haben ein deutlich erhöhtes Risiko für eine schwer verlaufende RSV-Erkrankung und sollten 1-malig im Spätsommer/Herbst (vor Beginn der RSV-Saison) geimpft werden.


    Der nicht-adjuvantierte, bivalente Impfstoff ist ebenfalls für eine Anwendung zur maternalen Immunisierung bei Schwangeren zwischen der 24. bis 36. Schwangerschaftswoche zugelassen. Laut STIKO ist die Datenlage zur maternalen Immunisierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausreichend, um über eine mögliche Empfehlung entscheiden zu können.


    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen; Epid Bull 32/2024, Auszug online vorab

  • Gibt es auch einen RSV-Impfstoff für Neugeborene und Säuglinge?

    In Deutschland stehen derzeit keine RSV-Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen RSV für Neugeborene und Säuglinge zur Verfügung (siehe auch „Welche RSV-Impfstoffe gibt es und für wen sind sie zugelassen?“).


    Neugeborene und Säuglinge können in ihrer 1. RSV-Saison über eine passive Immunisierung vor schweren RSV-Krankheitsverläufen geschützt werden. Der monoklonale RSV-Antikörper Nirsevimab ist seit Oktober 2022 in der EU zugelassen und erhielt Ende Juni 2024 die Empfehlung durch die STIKO (siehe auch „Wie lautet die aktuelle STIKO-Empfehlung bei Neugeborenen & Säuglingen?“).

     

    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen; Epid Bull 26/2024

     

  • Wer trägt die Kosten einer RSV-Impfung?

    Voraussetzung, Art und Umfang der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA beschließt in seiner Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie) den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen. Grundlage für die Festlegungen des G-BA sind die Empfehlungen der STIKO.

     

    Die Empfehlung der STIKO zur RSV-Impfung wurde im August 2024 veröffentlicht, die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA trat Ende September 2024 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Damit ist die RSV-Impfung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

     

    Damit die RSV-Impfung in Zukunft über Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen und die Impfleistung über die Versichertenkarte abgerechnet werden kann, werden aktuell die regionalen Impfvereinbarungen verhandelt. Regionale Impfvereinbarungen wurden bis November 2024 bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein und in Teilen von Badem-Württemberg getroffen. Weitere Bundesländer werden zeitnah folgen – aktuelle Informationen für Ihr Bundesland finden Sie im Internet auf der Seite Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.


    Quelle: RKI: Übernahme von Kosten für Schutzimpfungen

  • Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine RSV-Impfung?

    Impfungen gegen saisonale Erreger wie RSV sollten laut STIKO vor Beginn der RSV-Saison, idealerweise im Spätsommer/Herbst, erfolgen. Die RSV-Inzidenz ist von November und Dezember bis März und April am höchsten und erreicht ihren Höhepunkt zumeist im Januar und Februar.

     

    Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es auch im Verlauf der RSV-Saison noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen: Denn auch in den übrigen Monaten kommen sporadische RSV-Infektionen vor.

     

    Hinweis: Studiendaten der beiden proteinbasierten Impfstoffe weisen darauf hin, dass die Impfungen über mehrere RSV-Saisons eine gute Impfstoffwirksamkeit aufweisen. Laut Fachinformation des adjuvantierten RSV-Impfstoffs konnte hier über 2 RSV-Saisons eine hohe Impfstoffwirksamkeit bei Teilnehmern im Alter von 60 Jahren und älter nachgewiesen werden. Neuste Daten des adjuvantierten Impfstoffes zeigen bereits eine Wirksamkeit über 3 RSV-Saisons bei den über 60jährigen Menschen.


    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen; Fachinformation RSV-Impfstoffe; Epid Bull 32/2024, Auszug online vorab; Ison M.G.et al. The Efficacy of a Single Dose of the Respiratory Syncytial Virus Prefusion F Protein Vaccine in Adults ≥60 Years of Age Over 3 RSV Seasons. Poster 3391 presented at CHEST 2024 – (6-9 Oct 2024), Boston, USA

     

  • Sind jährliche Auffrischimpfungen gegen RSV notwendig?

    Laut Fachinformationen und basierend auf aktuellen Studiendaten ist die Notwendigkeit einer Auffrischimpfung mit einer weiteren Impfstoffdosis nicht erwiesen. Die RSV-Impfstoffe werden zurzeit als Einzeldosis verabreicht und zeigen eine Impfstoffwirksamkeit über mehrere RSV-Saisons (je nach Hersteller; siehe auch „Wann ist der ideale Zeitpunkt für eine RSV-Impfung?“).

     

    Auch die STIKO verweist darauf, dass die RSV-Impfung keine jährliche Impfung ist. Auf Basis der aktuellen Datenlage kann noch keine Aussage zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen getroffen werden. Für einen optimalen Schutz in der RSV-Saison sollte die Impfung im Spätsommer/Herbst erfolgen. Die RSV-Impfung kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.


    Quelle: Fachinformation RSV-Impfstoffe; Epid Bull 32/2024, Auszug online vorab

  • Darf ich die RSV-Impfung mit anderen Impfungen ko-administrieren?

    Laut STIKO sollte die RSV-Impfung im Spätsommer/Herbst erfolgen – wobei sie gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden kann.


    Laut Fachinformation kann der adjuvantierte RSV-Impfstoff gleichzeitig mit inaktivierten saisonalen Grippeimpfstoffen (standarddosiert nicht-adjuvantiert, hochdosiert nicht-adjuvantiert oder standarddosiert adjuvantiert) verabreicht werden. Werden die RSV-Impfstoffe mit einem anderen injizierbaren Impfstoff verabreicht, sollten die Impfstoffe an unterschiedlichen Injektionsstellen verabreicht werden. Die gleichzeitige Verabreichung mit anderen als den aufgeführten Impfstoffen wurde nicht untersucht.

     

    Laut Fachinformation kann der nicht-adjuvantierte, bivalente RSV-Impfstoff gleichzeitig mit einem saisonalen, quadrivalenten Grippeimpfstoff (QIV, Oberflächenantigen, inaktiviert, adjuvantiert) verabreicht werden. Zum Tetanus-Diphterie-azellulärem Pertussis-Impfstoff (Tdap) wird ein Abstand von mindestens zwei Wochen empfohlen.

     

    Laut Fachinformation gibt es keine Daten zu Ko-Administration des mRNA RSV-Impfstoffes.

     

    Allgemeiner Hinweis der STIKO zu Abständen zwischen unterschiedlichen Impfungen: Bei Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen ist die Einhaltung von Mindestabständen zu anderen Impfungen, auch zu solchen mit Lebendimpfstoffen, nicht erforderlich. Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten vor erneuter Impfung vollständig abgeklungen sein. Zu den zeitlichen Mindestabständen zwischen zwei Impfstoffdosen sowie zur Möglichkeit der Ko-Administration von Impfstoffdosen sind die Fachinformationen des jeweiligen Impfstoffs zu beachten.

     

    Quelle: Fachinformation RSV-Impfstoffe; Epid Bull 4/2024; Epid Bull 32/2024, Auszug online vorab

     

  • Wie lautet die aktuelle STIKO-Empfehlung bei Neugeborenen & Säuglingen?

    Um die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison zu reduzieren, hat die STIKO zum ersten Mal eine Empfehlung zur passiven Immunprophylaxe ausgesprochen. Empfohlen wird die RSV-Prophylaxe für alle Neugeborenen und Säuglinge mit dem monoklonalem Antikörper Nirsevimab als Einmaldosis vor bzw. in der ersten RSV-Saison. Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, sollen Nirsevimab möglichst im Herbst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison erhalten. Neugeborene hingegen, die während der RSV-Saison geboren werden, sollen Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt, zwischen dem 3. und 10. Lebenstag erhalten.

     

    Was ist besonders?

    • Erste Empfehlung der STIKO für eine passive Immunisierung
    • Empfehlung gilt für alle Neugeborenen und Säuglinge unabhängig vom Gestationsalter sowie von individuellen Risikofaktoren

    Was ist wichtig für die Umsetzung in der Praxis?

    • Die Verabreichung erfolgt intramuskulär (i.m.) in den anterolateralen Oberschenkel
    • Die Einmaldosis wird gewichtsadaptiert verabreicht (50 mg bei einem Gewicht <5 kg und 100 mg bei einem Gewicht >5 kg)

    Was gibt es zusätzlich zu beachten?

    • Eine versäumte Nirsevimab-Gabe soll innerhalb der ersten RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
    • Neugeborenen und Säuglingen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, wird i.d.R. keine Nirsevimab-Prophylaxe empfohlen
    • Für gesunde Neugeborene, deren Mütter während der aktuellen Schwangerschaft eine RSV-Impfung erhalten haben, ist i.d.R. keine Nirsevimab-Gabe erforderlich 

    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen; Epid Bull 26/2024

     

  • Was sind typische Symptome einer RSV-Infektion?

    RSV ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Infektionen sorgen für keine lebenslange Immunität und treten in jedem Lebensalter auf.

    RSV-Infektionen weisen ein sehr breites Symptomspektrum auf: 

    • Die Erkrankung kann asymptomatisch verlaufen,
    • sich auf die oberen Atemwege beschränken,
    • sich aber auch als Bronchiolitis, Pneumonie oder Tracheobronchitis äußern und mit schwerwiegenden Komplikationen der unteren Atemwege einhergehen. 

    Die Primärinfektion mit RSV führt fast immer zu einer deutlichen klinischen Symptomatik. Neben den Frühgeborenen und Säuglingen sind insbesondere ältere Erwachsene und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen besonders gefährdet.

     

    Häufige Symptome bei Säuglingen und Kleinkindern: 

    • schnelles, angestrengtes Atmen
    • Kraftlosigkeit oder Trinkschwäche
    • Fieber (auch bei leichteren Verläufen)

    Häufige Symptome bei älteren Kindern und gesunden Erwachsenen: 

    • Infektion der oberen Atemwege wie Schnupfen und Husten
    • klinisch nicht von anderen Atemwegsinfektionen zu unterscheiden 

    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen

     

  • Welche Therapiemöglichkeiten einer RSV-Infektion gibt es?

    Eine gezielte, antivirale Therapie bei RSV-Infektionen existiert nicht. Die Therapie von weniger schwer verlaufenden RSV-Infektionen ist lediglich symptomatisch, wobei auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet und zäher Schleim in den oberen Atemwegen entfernt werden sollte. Bei schwer verlaufenden Fällen kann eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr notwendig werden.


    Quelle: RKI-Ratgeber: RSV-Infektionen; RKI-FAQ: RSV-Infektionen

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