Neue STIKO-Empfehlungen
Empfehlungen zur praktischen Umsetzung neuer Impfempfehlungen am Beispiel der Meningokokken B-Impfung
Herausforderungen nach einer neuen STIKO-Impfempfehlung
Nach Veröffentlichung einer neuen STIKO-Impfempfehlung sehen sich Praxen oft mit einigen Herausforderungen hinsichtlich der Implementierung konfrontiert. Dabei spielen gewisse Unklarheiten, beziehungsweise regionale Unterschiede in der Erstattungssituation, Unsicherheiten bei der Integration in den Impfplan sowie der Zeitaufwand in der Praxis eine entscheidende Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte zu beachten sind und welche Tipps unsere Experten und Expertinnen für Sie haben.
Die neue Meningokokken B – STIKO-Empfehlung
Am 18.01.2024 veröffentlichte die STIKO ihre Empfehlung zur Meningokokken B-Standardimpfung für Säuglinge. Diese sieht vor, dass alle Säuglinge mit dem 2+1-Impfschema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten gegen Meningokokken B geimpft werden sollen. Dieses Impfschema gilt auch für Frühgeborene. Eine Nachholimpfung soll im altersentsprechenden Impfschema bis zum 5. Geburtstag durchgeführt werden.
Die nächsten Schritte nach einer neuen STIKO-Empfehlung
Nach einer neuen STIKO-Empfehlung schließen sich einige regulatorische Schritte an, bis eine Kostenübernahme per Chipkarte für gesetzlich Krankenversicherte möglich wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Verordnung und Abrechnung wie vor der STIKO-Empfehlung über Privatrezept als Selbstzahlerleistung. Einige Krankenkassen erstatten neue Impfungen allerdings bereits direkt nach STIKO-Empfehlung auf freiwilliger Basis, eine Anfrage kann also sinnvoll sein.
Innerhalb von 2 Monaten nach STIKO-Empfehlung positioniert sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und verfasst eine Stellungnahme, welche innerhalb von 4 Wochen durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft wird. Anschließend wird eine neue Schutzimpfungsrichtlinie erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch diesen Schritt wird die neue Impfung zur Pflichtleistung für die gesetzlichen Krankenkassen. Innerhalb der folgenden 3 Monate erfolgen Verhandlungen der Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen der einzelnen Regionen. Nach Implementierung in den regionalen Impfvereinbarungen kann eine Verordnung über Sprechstundenbedarf, beziehungsweise Einzelverordnung erfolgen und die Impfung per Chipkarte abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen erstatten die Kosten meist direkt ab Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung.
In der Abbildung ist beispielhaft dargestellt, wie die Zeitschiene nach der neuen Meningokokken B-STIKO-Empfehlung aussehen könnte.
Ask the expert:
Frau Dr. Kühnle, die STIKO-Empfehlung für Meningokokken B ist da, jedoch noch keine Abrechnung über Sprechstundenbedarf – wie gehen Sie damit um?
CL NP-DE-VX-WCNT-240029, April 2024
Praxismanagement neuer Impfempfehlungen
Bezüglich der Integration neuer Impfempfehlung in den Impfplan positioniert sich die STIKO meist sehr eindeutig in ihren Empfehlungen. Hinsichtlich der Meningokokken B-Impfung wird beispielsweise ein 2+1-Impfschema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Um zusätzliche Impftermine zu vermeiden und ein frühes Impfen zu gewährleisten, wird die Möglichkeit zur Koadministration nahegelegt. Die STIKO empfiehlt dabei, die Meningokokken B-Impfung mit bis zu 2 weiteren Injektionsimpfungen sowie der oralen Rotavirus-Impfung zu kombinieren. Dieses Prinzip hat sich in den vergangenen Jahren bereits in zahlreichen anderen Ländern als zielführend herausgestellt. Weiterhin können Impfungen im Säuglingsalter oft mit den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen kombiniert werden.
Für die Aufklärung wünschen sich Eltern von ihren Kinderärzten und -ärztinnen klare, verständliche Informationen zur Erkrankung, dem rapiden Verlauf sowie der bisherigen Erfahrung mit der Impfung. Dabei ist eine ärztliche Empfehlung oft entscheidend. Um die verfügbare Zeit effektiv zu nutzen, lohnt sich auch der unterstützende Einsatz von Aufklärungsmaterial, welches beispielsweise das Robert-Koch-Institut oder das Deutsche Grüne Kreuz anbietet und teilweise auch in verschiedenen Sprachen verfügbar ist.
Zur Umsetzung von Nachholimpfungen bietet sich prinzipiell jeder Praxiskontakt an. Auch hier sind die routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen wieder ideal, um den Impfpass zu kontrollieren und Impflücken zu schließen, beziehungsweise neu empfohlene Impfungen, wie die Meningokokken B-Impfung durchzuführen.
Ask the expert:
Herr Dr. Kirchner, wie organisieren Sie es, dass alle Kinder bis zum 5. Geburtstag gegen Meningokokken B geimpft werden?
CL NP-DE-VX-WCNT-240029, April 2024
Referenzen
Epid Bull 2024;3:3-32 | DOI 10.25646/11900; Marktforschungsinstitut Point Blank | Juni 2023 | REPORT Men-B Impfung Moment of Truth, 50 Teilnehmer, 38 befragte Mütter, 12 Pädiater*innen; Schutzimpfungsrichtlinie, §20i SGB V, §132e SGB V, regionale Impfvereinbarungen