Das Masernschutzgesetz – ein Überblick
Viele Menschen glauben, Masern seien eine harmlose Kinderkrankheit. Doch das ist Trugschluss. Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die lediglich symptomatisch behandelt werden kann.
Zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Krankheitszeichen vergehen 9 bis 12 Tage, doch Infizierte sind bereits 3-5 Tage vor dem Ausbruch des Masernausschlags ansteckend. In dieser Zeit können ungeimpfte Säuglinge oder andere Personen besonders leicht angesteckt werden. Die Krankheit verläuft dann oft schwer und mit Komplikationen wie z. B. Mittelohr- oder Lungenentzündung.
Zudem sind Kinder unter 5 Jahren, und besonders Säuglinge, bei einer Masernerkrankung gefährdet eine gefürchtete Hirnhautentzündung zu entwickeln. Durchschnittlich tritt sie bei 1 von 1.000 erkrankten Kindern auf und führt mitunter zum Tod oder zu bleibenden Schäden. Noch schwerwiegender verläuft die immer tödliche Spätfolge Masern-SSPE (subakut sklerosierende Panenzephalitis), die im Mittel 1 von 3.300 masernerkrankten Kindern unter 5 Jahren trifft - je jünger das Kind, desto häufiger.
Seit dem 1. März 2020 müssen Eltern, bevor das Kind in einer Kindertagesstätte oder Schule aufgenommen werden kann, anhand des Impfpasses nachweisen, dass das Kind die notwendigen Impfungen erhalten hat. Hat ein Kind die Masern bereits gehabt, so wird statt des Impfpasses ein Attest von der Kinderärztin oder -arzt als Nachweis vorgelegt.
Wer muss gegen Masern geimpft sein?
Das Masernschutzgesetz - in den Medien auch als „Masern Impfpflicht“ bezeichnet - besagt, dass
- alle Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen (KiTa, Krippe, Tagesmutter, Kindergarten)
- alle Kinder, die eine Schule besuchen
- alle Tagesmütter und BetreuerInnen sowie alle MitarbeiterInnen in Kindertagesstätten
- alle MitarbeiterInnen in Schulen sowie alle Lehrerinnen und Lehrer
- alle BewohnerInnen von und MitarbeiterInnen in Flüchtlingsunterkünften
- alle MitarbeiterInnen in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen, Krankenhäusern)
…die nach 1970 geboren wurden, zweimal gegen Masern geimpft sein müssen.
Wenn ein Kind nicht geimpft ist
Wird ein Kind vor dem Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule nicht zweimal, bzw. dem Alter entsprechend, gegen Masern geimpft, so darf es dort nicht aufgenommen werden. Kinder, die bereits in der KiTa sind und deren Eltern die Impfung ablehnen, können ausgeschlossen werden. Da in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht herrscht, wird ungeimpften Kindern nicht der Schulbesuch untersagt. Doch die Einrichtung ist dazu verpflichtet, Eltern, die ihre Kinder nicht ausreichend gegen Masern impfen lassen, dem Gesundheitsamt zu melden. Mit dem Nicht-Impfen des Kindes begehen Eltern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € belegt wird. Meldet eine Kindertagesstätte oder Schule die Verstöße nicht an das Gesundheitsamt, und wird bekannt, dass die Einrichtung ungeimpfte Kinder betreut, so kann diese ebenfalls mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wenn ein Mitarbeiter nicht geimpft ist
Neben den Kindern muss auch das in Gemeinschaftseinrichtungen arbeitende Team zweimal gegen Masern geimpft sein. Lehnen sie die Impfung ab, können sie dort nicht mehr tätig sein.
Warum müssen so viele Menschen gegen Masern geimpft sein?
Die Masern-Impfung kann Masern-Erkrankungen und Komplikationen verhindern. Damit sich die Masern nicht über Personen ohne Antikörper gegen das Masernvirus in der Bevölkerung ausbreiten können, müssen mindestens 95 von 100 Personen zwei Impfungen gegen Masern erhalten haben. In Deutschland hatten im Jahr 2017 zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger eine Impfung gegen Masern erhalten, die für den vollständigen Schutz dringend notwendige zweite Impfdosis wurde aber nur bei 93% verabreicht1. So gering diese Lücke von 2% auch erscheint, sie bedeutet konkret, dass ca. 14.600 Schulkinder zusätzlich Überträger des Virus werden können. Rechnet man diesen Wert auf die gesamte Bevölkerung um, so sind die Zahlen noch viel größer. Mit der systematischen und verpflichtenden Impfung der Kinder erreicht man, dass sich das Virus in der Bevölkerung nicht mehr unkontrolliert verbreiten kann. Angestrebt wird, dass die Masern weltweit ausgerottet werden. Dazu müssen die Ansteckungszahlen auf unter 1 Erkrankung pro 1 Mio. Einwohner sinken. Mit einer derzeitigen Inzidenz von ca. 10 Erkrankungen / 1 Mio. Einwohner sind wir in Deutschland von dem Ziel leider noch weit entfernt. Die Abbildung zeigt die Anzahl der Fälle in Deutschland seit den letzten 20 Jahren. In den Jahren 2020-21 sind die Fallzahlen sicherlich dank des Masernschutzgesetzes bereits zurückgegangen, sicher ist aber auch, dass die AHA-Maßnahmen gegen Corona zu einer massiven Abnahme aller Infektionskrankheiten geführt haben. Im Jahr 2022 sieht man schon jetzt, dass – nach Ende der Maskenpflicht – die Inzidenz vieler Infektionskrankheiten wieder deutlich ansteigt.
Quelle: Robert Koch-Institut, SurvStat, https://survstat.rki.de/ vom 29.09.2022*
Referenzen
1. RKI, Epid Bull 49/21; Masernschutzgesetz: IfSG §20, Abs. 8ff