Masern (Paramyxovirus): Update für Ärzte & Pharmazeuten

Masern sind eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die gemeinhin als Kinderkrankheit angesehen wird. Die Infektionskrankheit ist hoch ansteckend und gilt in den meisten Ländern als meldepflichtig, vor allem da es bei schweren Verläufen zu gefährlichen Komplikationen mit Todesfolge kommen kann. Die Diagnose erfolgt zum einen durch das klinische Bild und per Antikörpernachweis im Blut.

3. Juli 2023
Lesedauer: 3 Min.
Masern verursachten Komplikationen

Der Verlauf von Masern erfolgt üblicherweise in zwei Schüben nach einer Inkubationszeit von 7-18 Tagen. Zunächst treten im Prodomalstadium Fieber, Konjunktivitis, Rhinitis, Bronchitis und Kopfschmerzen auf, begleitet von Koplik-Flecken an der Wangenschleimhaut. Zwei bis vier Tage nach Beginn der Symptome folgt das exanthematische Stadium mit einem erneuten Fieberanstieg. Die bereits bestehenden Symptome verstärken sich und dazu tritt jetzt das typische Masern-Exanthem auf. Unkomplizierte Fälle heilen schnell und meist ohne bleibende Folgen ab. Es können aber auch schwere Krankheitsverläufe auftreten.

Bezüglich der Häufigkeit der Komplikationen werden gemäß eines Reviews von 2016 folgende Zahlen angegeben1:

Bei Säuglingen, Kleinkindern (< 5 Jahren), Erwachsenen über 20 Jahre, schwangeren Frauen sowie Immungeschwächten (z.B. durch HIV-Infektion oder Leukämie) ist das Risiko für auftretende Komplikationen höher2. In seltenen Fällen kann es zu einer Gehirnentzündung (1/1000 Personen) oder zur – bisher immer tödlich verlaufenden - Subakuten Sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) kommen (4-11/100.000 Personen)3, wobei Kinder hier einem deutlich erhöhten Risiko unterliegen4:

  • Risiko für Kinder, die im Alter < 5 Jahren an Masern erkrankten: 30 – 60 von 100.000
  • Risiko für Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken: ~ 170 von 100.000 Masernfällen
Complication Approximate Rate per No. of Cases
Diarrhea 1/12
Otitis media 1/14
Pnemonia 1/20
Seizures (febrile and nonfebrile) 6-7/1000
Death 2/10000
Primary measles encephalitis 1-3/1000
Acute postinfectious encephalomyelitis 1/1000
Subacute sclerosing panencephalitis 4-11/100 000
Complication

Diarrhea

 

Approximate Rate per No. of Cases

1/12

Otitis media

 

Approximate Rate per No. of Cases

1/14

Pnemonia

 

Approximate Rate per No. of Cases

1/20

Seizures (febrile and nonfebrile)

 

Approximate Rate per No. of Cases

6-7/1000

Death

 

Approximate Rate per No. of Cases

2/10000

Primary measles encephalitis

 

Approximate Rate per No. of Cases

1-3/1000

Acute postinfectious encephalomyelitis

 

Approximate Rate per No. of Cases

1/1000

Subacute sclerosing panencephalitis

 

Approximate Rate per No. of Cases

4-11/100 000

Abb. 1: Häufigkeit der Komplikationen bei Masern

Die Manifestation der SSPE erfolgt median gesehen 8 Jahre nach der Maserninfektion, mit einem Range von 1 Monat bis 27 Jahre, wobei das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Maserninfektion bei 1 Jahr liegt (Bereich: 0-2 Jahre)5

Personen mit erworbener oder angeborener Immunschwäche haben ein wesentlich höheres Risiko für schwere Verläufe. Eine Maserninfektion kann das Immunsystem langanhaltend schwächen und die Anfälligkeit gegenüber weiteren Infektionen erhöhen6. Jedoch bringt die durchstandene Erkrankung auch eine lebenslange Immunität mit sich.

Im Zuge der Maßnahmen während der Corona-Pandemie (Schulschließungen, AHA-Regeln) gingen in Deutschland die Fallzahlen so weit zurück, dass technisch die Elimination erreichbar erscheint (s. Abbildung). Das RKI weist jedoch darauf hin, dass ein erneutes Aufleben der Krankheit als hoch wahrscheinlich anzusehen ist7. UNICEF und WHO konstatierten schon Beginn 2022 einen weltweiten Anstieg der Fallzahlen um 79%8 verglichen zum gleichen Zeitraum im Jahr zuvor. Ähnlich verhalten sich die Zahlen in Deutschland. Eine Elimination wäre nach Definition der WHO erreicht, wenn eine Unterbrechung der endemischen Virusübertragung für mind. 36 Monate belegt werden kann9.

Maserfälle_Diagramm

Abb. 2: Anzahl der übermittelten Maserfälle und Inzidenz | Quelle: Epid. Bull. 34/22

Der vollständige Impfschutz umfasst 2 Dosen eines Masern-Impfstoffes im Mindestabstand von 4 Wochen (kontraindiziert während der Schwangerschaft). Da es keinen einzelnen Masernimpfstoff gibt, empfiehlt die STIKO die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen (MMR oder MMRV). Bei einem unklaren oder unzureichenden Impfstatus von Erwachsenen (nach 1970 geboren) wird eine einmalige Gabe empfohlen, sofern diese nicht in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten. Kleinkinder sollen gemäß STIKO zweimal, jeweils im Alter von 11. und 15. Monaten geimpft werden. Aufgrund epidemiologischer Berechnungen unter Berücksichtigung der hohen Infektiosität der Masern (Basisreproduktionszahl R0=12-18), sollte zum Aufbau eines effektiven Gemeinschaftsschutzes eine Impfrate von mind. 95% erreicht werden.10 Tatsachlich erfolgt die zweite Impfung vielfach erst im Vorschulalter oder wird gar versäumt, siehe Balkendiagramm.

Impfquote nach Alter bei Kindern, mit zunehmendem alter ist die Quote höher

Abb. 2: Impfquoten für mindestens eine und zwei Masernimpfungen nach Impfalter, bundesweit. Ergebnisse der KV-Impfsurveillance (KV – Kassenärztliche Vereinigung), Geburtsjahrgang 2018. Quelle: Epid. Bull. 34/22

Seit 31.07.2022 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz nach Ablauf der Übergangsfrist verbindlich: 

  • Alle Kinder müssen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule zweimal gegen Masern geimpft sein oder eine Masern-Immunität aufweisen können
  • Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben
  • Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal müssen einen Schutz gegen Masern aufweisen

Impfung

gegen
Kategorie B

Indikation

Anmerkungen

(Packungsbeilage / Fachinformation beachten)

Masern, Mumps, Pölten (MMR)
 

Nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende.
Praktikantinnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in
folgenden Tatigkeitsbereichen:

 

- Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 lfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizini scher Heilberufe

 

- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material

 

- Einrichtungen der Pfege (gemaß § 71 SGB XI)

 

- Cemeinschaftseinrichtungen (gemab § 33 ifSG)

 

- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen 
und Spätaussiediern

 

- Fach-, Berufs- und Hochschulen

Insgesamt 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff (bei
gleichzeitiger Indikation zur Varizellen-lmpfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden).

Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nach
der Komponente mit den wenigsten dokumentierten
Impfungen.


Bei Frauen ist für jede der drei Impfstoffkomponenten
(M-M-R) eine 2-malige Impfung erforderlich.


Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-lmpfstoffkom-
Ponente eine 2-malige Impfung erforderlich. Zum Schutz
gegen Röteln reicht eine 1-malige Impfung aus.


Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen eine der Komponenten

Impfung
gegenKategorie B

Masern, Mumps, Pölten (MMR)

 

Indikation

Nach 1970 geborene Personen (einschließlich Auszubildende.Praktikantinnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige) infolgenden Tatigkeitsbereichen:


- Medizinische Einrichtungen (gemäß § 23 (3) Satz 1 lfSG) inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizini scher Heilberufe


- Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material


- Einrichtungen der Pfege (gemaß § 71 SGB XI)


- Cemeinschaftseinrichtungen (gemab § 33 ifSG)


- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiediern


- Fach-, Berufs- und Hochschulen

 

Anmerkungen
(Packungsbeilage / Fachinformation beachten)

Insgesamt 2-malige Impfung mit einem MMR-Impfstoff (beigleichzeitiger Indikation zur Varizellen-lmpfung ggf. MMRV-Kombinationsimpfstoff verwenden).
Die Anzahl der notwendigen Impfstoffdosen richtet sich nachder Komponente mit den wenigsten dokumentiertenImpfungen.

Bei Frauen ist für jede der drei Impfstoffkomponenten(M-M-R) eine 2-malige Impfung erforderlich.

Bei Männern ist für die Masern- und Mumps-lmpfstoffkom-Ponente eine 2-malige Impfung erforderlich. Zum Schutzgegen Röteln reicht eine 1-malige Impfung aus.

Es existieren keine Sicherheitsbedenken gegen weitere MMR-Impfung(en) bei bestehender Immunität gegen eine der Komponenten

Aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die weltweite Elimination angestrebt. Dies ist möglich, da die Masern zu den impfpräventablen Erkrankungen gehören und nur von Mensch zu Mensch übertragbar sind. Eine durchgemachte Erkrankung oder auch die 2-fache Impfung schützen in der Regel lebenslang – allerdings steigen die Masernfälle durch die globale Migrationsbewegung und Impfmüdigkeit in den letzten Jahren wieder an.11 Das Masernschutzgesetzt ist ein wichtiger Schritt, aber gerade für Erwachsene allgemein, u.a. auch bei der Reisevorbereitung, wird die Überprüfung und Ergänzung des Impfschutzes für Masern empfohlen.

Grundlagen Erreger
Apotheke
Grundlagen Impfung