Impfmanagement: Impfungen richtig abrechnen

Impfen lohnt sich – für ihre Patient*innen, aber auch für Ihre Praxis. Denn: Ein aktives Impfmanagement bietet auch besondere Vorteile. In diesem Beitrag haben wir für Sie wichtige Hinweise und Links zu den Abrechnungsmodalitäten übersichtlich zusammengefasst.

22. Dezember 2022
Lesedauer: 2 Min.
Selbstbewusste Ärztin mit Bericht am Schreibtisch

Vorteil bei der Abrechnung Ihrer Impf-Leistungen: extra budgetär

Impfungen werden extra budgetär vergütet. Eine Ausnahme bildet die Abgeltung durch Kostenpauschale im Rahmen einer Hausarztzentrierten Versorgung. 

In der Regel gehören die von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL)1 fest, für welche von der STIKO empfohlenen Impfungen die GKV die Kosten übernehmen muss.

 

Regionale Abrechnungsmodalitäten

Zur Durchführung von Impfungen zu Lasten der GKV schließen die 17 kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen Impfvereinbarungen auf KV-Ebene ab, die je nach Region unterschiedlich sein können. Diese Vereinbarungen regeln die Verordnungs- und die Abrechnungsmodalitäten. Das bedeutet, dass je nach regionaler Vereinbarung jede Impfung mit durchschnittlich ca. 7–8 Euro, bei Mehrfachimpfungen auch teilweise mehr als 15 Euro, vergütet wird. Für Impfleistungen gibt es Abrechnungsziffern, die nicht im EBM enthalten sind. Sie werden analog wie die Gebührenordnungspositionen des EBM in die Praxisverwaltungssoftware eingegeben, zusammen mit den zugehörigen ICD-10-GM-Codes.

 

Reiseimpfungen oft als Satzungsleistung übernommen

Neben den Pflichtleistungen besteht die Möglichkeit, dass KVen mit einzelnen Krankenkassen Vereinbarungen über Satzungsleistungen schließen. In manchen KV-Regionen bestehen bereits solche Vereinbarungen, zum Beispiel für Impfungen bei privaten Auslandsreisen. Dort gibt es die Möglichkeit, die Impfstoffe über Muster 16 oder sogar Sprechstundenbedarf (SSB) zu verordnen und diese Leistungen direkt mit der KV abzurechnen. Besteht keine Satzungsimpfvereinbarung erfolgt die Verordnung des Impfstoffes und die Abrechnung der Impfleistung im Rahmen der Kostenerstattung nach GOÄ.  

Verschaffen Sie sich hier einen aktuellen Überblick über die Kostenerstattung von Reiseimpfungen durch Krankenversicherungen:

Jetzt Tabelle ansehen

 

Privatpatienten nicht vergessen

In der Regel werden Impfungen bei Kindern und Jugendlichen anstandslos erstattet, bei Erwachsenen die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Deutschland empfohlenen Impfungen. Bei anderen Impfungen, insbesondere bei Schutzimpfungen für Auslandsreisen, sollten Sie Ihren Patient*innen empfehlen, vor der Durchführung der Impfung die Erstattung der Kosten mit der privaten Krankenkasse zu klären.2 Beratung, Untersuchung und Impfung werden nach GOÄ abgerechnet.3

Referenzen:

1. G-BA Schutzimpfungsrichtlinie (https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2004/SI-RL_2019-10-17_iK-2019-12-28.pdf).

2. KBV-Gesundheitsvorsorge Reiseschutzimpfungen (https://www.kbv.de/html/4193.php).

3. Gebührenordnung für Ärzte GOÄ (http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm).

Impfmanagement