Herpes zoster – wann impft man nach durchgemachter Infektion?

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass man nach einem Herpes zoster vor weiteren Episoden gefeit wäre, kann man durchaus mehrmals davon betroffen sein. Es erleiden etwa 5 % aller von Herpes zoster betroffenen, immunkompetenten Patienten ein Rezidiv, im Mittel nach ca. 4,7 Jahren. Interessanterweise sind eher jüngere Patienten mit Grunderkrankungen als ältere Patienten von einem Rezidiv betroffen. Von daher ist eine Impfung gegen Herpes zoster auch nach Erkrankung wichtig und empfohlen. 

15. Februar 2023
Lesedauer: 2 Min.
Der Arzt desinfiziert die Haut

Egal ob mit oder ohne vorangegangene Herpes-zoster-Erkrankung, besonders wichtig ist die Impfung für ältere Menschen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder mit Grunderkrankungen. Daher wird die Impfung mit der rekombinanten, adjuvantierten Herpes-zoster-Vakzine auch für jeden ab 60 Jahren generell empfohlen, ab 50 Jahren bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung. Die Impfung ist seit 2020 ab 18 Jahren zugelassen, um auch jüngere Menschen mit erhöhtem Risiko für Herpes zoster zu schützen, und wurde in dieser Altersgruppe auch schon in den Anwendungshinweisen der STIKO – zum damaligen Zeitpunkt der Veröffentlichung 2018 noch „off label“ – für Personen mit einer HIV-Infektion empfohlen. Das Risiko für ein Rezidiv ist bei HIV-Infizierten oder Empfängern einer Stammzelltransplantation drastisch erhöht.

Die STIKO empfiehlt die Impfung nach durchgemachtem Herpes zoster, ohne ein näheres Zeitfenster zu spezifizieren, mit der Ausnahme, dass die Symptome abgeklungen sein müssen. Manche Länder empfehlen einen gewissen Abstand zwischen dem Ausheilen der Erkrankung und der Impfung, um dem Immunsystem Zeit zu geben, wieder zur Ruhe zu kommen, was möglich ist, ohne große Abstriche beim Schutz zu machen, da im ersten Jahr nach einer durchgemachten Herpes-zoster-Erkrankung die Wahrscheinlichkeit eines Rezidivs nur sehr gering ist. Auf der anderen Seite sind Patienten direkt nach einer Zoster-Episode oft hoch motiviert für eine Impfung gegen die Erkrankung. Nach einer gewissen Zeit aber rückt das Bewusstsein für die Erkrankung und damit auch für die Impfung wieder in den Hintergrund.

Dieses Spannungsfeld hat eine Expertengruppe ausführlich diskutiert und ist zu einer Reihe an Empfehlungen gekommen, wie die Impfung gegen Herpes zoster nach durchgemachter Erkrankung am besten praktisch umgesetzt wird. Der ausführliche Artikel ist hier frei nachzulesen.

 

Die erarbeiteten Empfehlungen lauten:

  • "Nach überstandener Herpes-zoster-Erkrankung sollte eine Impfung mit zwei Impfdosen des rekombinanten Herpes-zoster-Impfstoffs erfolgen."
  • "Die Impfung sollte nach Möglichkeit im Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nach der Erkrankung erfolgen."
  • "Die Impfung kann gleichzeitig mit anderen Impfungen wie zum Beispiel der Influenza-Impfung oder der Impfung gegen Pneumokokkeninfektionen durchgeführt werden."
  • "Wenn die Impfung nicht innerhalb des ersten Jahres nach der Erkrankung durchgeführt wurde, sollte sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden."
  • "Die Erkrankung muss zum Zeitpunkt der ersten Impfung vollständig abgeheilt sein."
  • "Der Impfzeitpunkt sollte den individuellen Gegebenheiten angepasst werden, unter anderem nicht während eines Schubes einer Autoimmunerkrankung, möglichst nach Beendigung bzw. Dosisreduktion immunsuppressiver Behandlungen (z. B. Chemotherapie von Tumorerkrankungen). Bei erheblich immunsupprimierten Patienten mit Risiko für ein Frührezidiv des HZ frühzeitige Impfung bevorzugen (z. B. nach 3 Monaten)."

 

Kondensierte Hinweise für die Sprechstunde:

  • „Die Erkrankung muss zum Zeitpunkt der ersten Impfung vollständig abgeheilt sein.“
  • „Die Impfung sollte wenn möglich im Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nach der Erkrankung erfolgen.“
  • „Geimpft werden kann gleichzeitig mit anderen Impfungen wie z. B. der Influenza-Schutzimpfung.“

Referenzen

Originalartikel:

Leischker et al., Impfung nach durchgemachter Infektion, doctors|today, 2023; 3 (1) Seiten 30-33

Weitere Quellen:

Ehl et al., Bundesgesundheitsblatt 2018 · 61:1034–1051 https://doi.org/10.1007/s00103-018-2761-8

Epid Bull 2023;4:3-68 | DOI 10.25646/10829

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