Die Zukunft des Impfmanagements ist digital

Die Covid-19-Pandemie hat das Thema Impfen wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Doch auch über die aktuelle Pandemie hinaus sollte die Thematik um die Erhöhung der Impfquoten und die Verbesserung des Impfmanagements kontinuierlich weiterverfolgt werden, um Patientinnen und Patienten adäquat vor Infektionskrankheiten und dem damit verbundenen Leid zu schützen.

4. Januar 2023
Lesedauer: 3 Min.
Ärztin nutzt ein digitales Tablet

Während die Impfquoten unter Kindern und Jugendlichen – mit ein paar Ausnahmen – meist noch recht hoch sind, sind sie unter Erwachsenen deutlich zu niedrig, beispielsweise bei Pertussis, Influenza oder Herpes Zoster.1,2 Dabei sind die Ursachen vielfältig. Neben der persönlichen Einstellung gegenüber der Relevanz verschiedener Schutzimpfungen spielt das Versäumnis, Impftermine wahrzunehmen, bei vielen Menschen eine zentrale Rolle.3

Digitales Impfmanagement kann an dieser Stelle einen Beitrag dazu leisten, Impflücken zu schließen und die Impfquoten nachhaltig zu erhöhen. Insbesondere der elektronische Impfpass (eImpfpass) spielt hierbei eine wichtige Rolle. Dieser ist seit Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte (ePA).4

Dabei ist der eImpfpass klar vom Digitalen Impfnachweis zu unterscheiden. Während der Digitale Impfnachweis lediglich den Impfschutz gegen Covid-19 bescheinigt, ist der eImpfpass eine digitale Kopie des gesamten gelben Papier-Impfpasses. Die Nutzung des eImpfpasses ist, ebenso wie die der ePA, für Versicherte komplett freiwillig. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Patient oder die Patientin die ePA angelegt und seiner/ihrer gewünschten Praxis den Zugriff darauf gewährt hat. So kann auch nur der Patient/die Patientin und die Praxen, die explizit die Erlaubnis erhalten haben, auf die Daten im eImpfpass und in der ePA zugreifen.5,6

Inhaltlich ähnelt der eImpfpass dem gelben Papier-Impfpass. In beiden werden Impfungen, Impfrelevante Erkrankungen und Antikörpernachweise vermerkt. Außerdem beinhaltet der eImpfpass genauere Informationen zum Patienten/der Patientin sowie eine digitale Signatur der eintragenden Person.7 Darüber hinaus kann der eImpfpass mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet werden. Möglich wären unter anderem Erinnerungen an anstehende Impfungen oder ein automatischer Abgleich der aktuellen STIKO-Empfehlung mit der individuellen Diagnose des Patienten/der Patientin, um personalisierte Impfempfehlungen zu erstellen. 

Arztpraxen werden für die Erstbefüllung der ePA mit 10,03€ und für jede Dokumentation einer Impfung im eImpfpass mit 1,67€ vergütet.8

Der eImpfpass bringt dabei zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen wird durch den eImpfpass die Verfügbarkeit der Informationen verbessert. Patientinnen und Patienten haben schnell und einfach einen Überblick über ihren Impfstatus. Ferner kann der eImpfpass im Gegensatz zu seinem analogen Vorgänger nicht verloren gehen und die Daten sind sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Darüber hinaus wird die Versorgung optimiert. Auch der Arzt/die Ärztin erhält durch den eImpfpass einen vollständigen Einblick in den aktuellen Impfstatus sowie bestehende oder bevorstehende Impflücken seines Patienten/seiner Patientin. Die möglichen Zusatzfunktionen können das Impfmanagement im Allgemeinen vereinfachen, indem sie an fällige Impfungen erinnern oder individuelle Impfempfehlungen generieren. Auch die Patientensicherheit wird durch den eImpfpass verbessert. Bei der Erstellung von Impfeinträgen werden einige Felder automatisiert befüllt, was potenzielle Fehler bei der Übertragung verhindert. Zudem werden durch den vollständigen Überblick über den Impfstatus des Patienten/der Patientin doppelte Impfungen vermieden.5,6

Seit Januar 2022 können Patientinnen und Patienten bei jeder Impfung entscheiden, ob sie einen Eintrag im gelben Papier-Impfpass und/oder in ihrem eImpfpass möchten. Dabei ist es sinnvoll, für alle kommenden Impfungen dieselbe Wahl zu treffen.5 Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, im Jahr 2022 ihren eImpfpass zu launchen.
Um als Praxis optimal auf die Anwendung des eImpfpasses vorbereitet zu sein, müssen sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Über den Anschluss an die Telematikinfrastruktur gehen einige notwendige Komponenten über die Basis-Nutzung der bisherigen ePA hinaus. Hierzu gehören ein Konnektor für die ePA-Stufe 2.0 (PTV5), ein PVS-Modul für die ePA-Stufe 2.0 sowie ein elektronischer Heilberufeausweis (eHBA). Speziell für den eImpfpass benötigen die Praxen ferner ein eImpfpass PVS-Modul.9

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können mit den folgenden Schritten schnell und einfach neue Einträge im eImpfpass erstellt werden. Bei der Anmeldung wird der Patient/die Patientin gefragt, ob er/sie eine Eintragung der Impfung im gelben Papier-Impfpass oder im eImpfpass möchte. Entscheidet sich der Patient/die Patientin für letzteres, muss geprüft werden, ob für ihn/sie eine ePA angelegt ist und die Praxis darauf Zugriff hat.

Nach der Durchführung der Impfung wird diese in der Primärdokumentation im PVS dokumentiert. Anschließend erfolgt die Dokumentation im eImpfpass. Hierfür öffnet das PVS eine Maske zum Erstellen des Eintrags im eImpfpass und befüllt idealerweise bereits vorliegende Informationen automatisch. Notwendig für die Dokumentation sind Angaben zur Patientin oder zum Patienten, zur Impfung und zur verantwortlichen Person. Alle Informationen können theoretisch automatisch vom PVS bereitgestellt werden. Im Folgenden signiert die Ärztin oder der Arzt den Eintrag elektronisch. Abschließend wird mit Hilfe des ePA-Moduls des PVS der Eintrag in der ePA des Versicherten/der Versicherten gespeichert.9

Die Zukunft des Impfmanagements ist digital und der eImpfpass spielt hierbei eine wichtige Rolle. Durch seine Vorteile kann die Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessert, Impfquoten gesteigert und so mehr Menschen vor schwerwiegenden Infektionskrankheiten geschützt werden.

Referenzen

1. Epidemiologisches Bulletin 49/2021

2. Epidemiologisches Bulletin 50/2021

3. Horstkötter N et al. (2019): Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen - Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2018 zum Infektionsschutz. BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

4. Gematik (abgerufen am 24.02.2022)

5. Bundesministerium für Gesundheit (abgerufen am 17.03.2022)

6. Impfen.de (abgerufen am 17.03.2022)

7. Kassenärztliche Bundesvereinigung (abgerufen am 24.03.2022)

8. Kassenärztliche Bundesvereinigung (abgerufen am 17.03.2022)

9. Kassenärztliche Bundesvereinigung (abgerufen am 17.03.2022)

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