Auf einen Blick: Masern

Alles Wichtige rund um Masern, die Masern-Impfung sowie aktuelle STIKO-Empfehlungen.

18. Februar 2025
Lesedauer: 8 Min.
Eine Hand, die eine Lupe auf einen Zettel hält, auf dem MAsern geschrieben ist

Das Wichtigste im Überblick: 

  • Masernerkrankungen sind hoch ansteckend und können mit schweren Komplikationen bzw. Begleiterkrankungen einhergehen. 
  • Die Grundimmunisierung sollte laut STIKO ab einem Alter von 11 Monaten erfolgen und besteht aus zwei Impfstoffdosen (Mindestabstand vier Wochen).
  • Krankheitsverdacht, Krankheit und Tod durch Masern sind laut §6 Infektionsschutzgesetz in Deutschland namentlich meldepflichtig.
  • In Deutschland ist das Masernschutzgesetz zu beachten. 
  • Die Impfquoten im Kindesalter sind in Deutschland zwar recht hoch, den vollen Impfschutz erhalten Kinder jedoch oft deutlich später als empfohlen.
  • Erreger & Krankheitsbild

    Bei der Masernerkrankung handelt es sich um eine weltweit verbreitete und hoch ansteckende Infektionskrankheit, die gemeinhin als Kinderkrankheit angesehen wird. Auslöser ist ein ausschließlich humanpathogenes behülltes, einsträngiges RNA-Virus aus der Gattung der Morbilliviren der Familie der Paramyxoviren.

    Die Viruserkrankung wird als Tröpfcheninfektion mit hohem Manifestationsindex übertragen und verläuft nach einer Inkubationszeit von 7-21 Tagen üblicherweise in zwei Phasen

     

    1. Prodromalstadium:

    • Fieber
    • Konjunktivitis
    • Schnupfen und Husten 
    • pathognomische Koplik-Flecken (Enanthem an der Mundschleimhaut mit kalkspritzerartigen weißen Flecken auf hochrotem Schleimhauthintergrund)

    2. Zweites Stadium:

    • ab dem 2. bis 4. Tag nach Symptombeginn erneuter Fieberanstieg
    • charakteristisches kleinfleckiges, konfluierendes makulo-papulöses Masernexanthem (bräunlich-rosafarbene Flecken, zunächst hinter den Ohren, schnelle Ausbreitung auf Gesicht, Stamm und Extremitäten, nach etwa einer Woche Rückbildung in gleicher Reihenfolge)

     

    Die Ansteckungsfähigkeit der Masern besteht etwa 3-5 Tage vor bis 4 Tage nach Ausbruch des Exanthems.

    Unkomplizierte Fälle heilen schnell und ohne bleibende Folgen ab. Es können jedoch auch schwere Krankheitsverläufe auftreten. Besonders gefährdet für Komplikationen sind Säuglinge, Kleinkinder unter 5 Jahre, Erwachsene über 20 Jahre, schwangere Frauen sowie Personen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche (z.B. durch HIV-Infektion oder Leukämie). 

     

    Klinisch relevante Komplikationen können u. a. sein: 

    • Diarrhoe: ca. 8 %
    • Otitis media: 5-15 % (gute Prognose)
    • Pneumonie: 6-50 % (meist gute Prognose)
    • Enzephalitis: 1:500 – 1:2.000 (20 % Letalität, 30 % Residuen); Komplikationsrate steigt mit zunehmendem Lebensalter
    • Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE): 1:2.000-1:20.000 (> 99 % Letalität); Degeneration des Gehirns, die allmählich zu einem Verlust aller Körperfunktionen bis in die Demenz führt; macht sich etwa nach 6-8 Jahren bemerkbar und verläuft immer tödlich; bei Masern im ersten Lebensjahr ist das Risiko für eine nachfolgende SSPE besonders hoch (1:2.000)

    Begleiterkrankungen bzw. Komplikationen beruhen in erster Linie auf vielfältige, vorübergehende Störungen des Immunsystems, die durch das Masernvirus hervorgerufen werden. Durch den Abbau von B- und T-Gedächtnislymphozyten kann eine Maserninfektion das Immunsystem langanhaltend schwächen und die Anfälligkeit gegenüber weiteren Infektionen erhöhen. Eine durchgestandene Erkrankung bringt wiederum eine lebenslange Immunität mit sich.

    Mehr Informationen hierzu erhalten Sie im Artikel „Masern: Eine Gefahr für das Immunsystem“. 

     

    Vor allem aufgrund der schweren Verläufe mit gefährlichen Komplikationen bis hin zur Todesfolge gilt die Masernerkrankung in den meisten Ländern als meldepflichtig.

  • Zahlen & Fakten

    Seit Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001 sind in Deutschland einhergehend mit steigenden Impfquoten die übermittelten Masernfallzahlen zurückgegangen. Bis 2019 traten vereinzelt größere Ausbrüche auf. Im Zuge der Schutzmaßnahmen während der COVID-19-Pandemie gingen die Fallzahlen deutlich zurück mit Niedrigrekorden seit Beginn der Meldepflicht in den Jahren 2021 und 2022. Mit Aufhebung der Schutzmaßnahmen im Jahr 2023 steigen die Zahlen wieder in Richtung präpandemisches Niveau an. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland über 800 Masernfälle gemeldet (s. Abb. 1).

     

    Impftabelle

    Abbildung 1: An das RKI übermittelte Masernfälle in Deutschland in den Jahren 2001-2024 (Quelle: SurvStat@RKI).

     

    Masernerkrankungen traten in den vergangenen Jahren (2001-2024) in

    Deutschland bei Kindern unter 2 Jahren am häufigsten auf (s. Abb.2).

     

     

    Impftabelle

    Abbildung 2: Kumulierte an das RKI übermittelte Masernfälle in den Jahren 2001-2024 nach Alter (Quelle: SurvStat@RKI).

     

    Vor Einführung der Masernimpfung kam es weltweit etwa alle 2-3 Jahre zu größeren Epidemien mit geschätzten 2-3 Millionen jährlichen masernbedingten Todesfälle. Laut WHO konnten durch Impfungen zwischen den Jahren 2000 und 2022 rund 57 Millionen Todesfälle verhindert werden. Dennoch starben weltweit in den Jahren 2022 und 2023 weiterhin 136.000 bzw. 107.500 Menschen an Masern, vor allem Kinder unter 5 Jahren. Als Grund für die weiterhin hohen Infektions- und Todesfällen nennt die WHO eine weltweit unzureichende Immunisierung.

     

  • Impfung & STIKO-Empfehlung

    Die wichtigste präventive Maßnahme gegen Masern ist die Schutzimpfung. Das vollständige Impfschema umfasst zwei Dosen eines Masern-Impfstoffes im Mindestabstand von 4 Wochen. Als Impfstoff werden attenuierte Lebendvakzine eingesetzt. Entsprechend müssen bei Verabreichung der Impfung die allgemeinen Kontraindikationen für Lebendimpfstoffe beachtet werden. Da in Deutschland kein monovalenter Masernimpfstoff zur Verfügung steht, empfiehlt die STIKO die Verwendung von Kombinationsimpfstoffen bestehend aus der Masern-, Mumps- und Röteln-Impfstoffkomponente (MMR) bzw. zusätzlich aus der Varizellen-Impfstoffkomponente (MMRV). 

     

    Standardimpfung

    • Für Säuglinge ab einem Alter von 11 Monaten sieht das von der STIKO empfohlene Impfschema regulär zwei Immunisierungen mit einem MMR/V-Impfstoff im Alter von 11 und 15 Monaten vor (Mindestabstand 4 Wochen).
    • Für Kinder/Jugendliche ab 15 Monate bis zum 18. Geburtstag werden zwei Impfstoffdosen MMR oder MMRV im Abstand von mindestens 4 bis 6 Wochen empfohlen.
    • Erwachsene ab 18 Jahren (nach 1970 geboren) sollten eine 1 Impfstoffdosis MMR oder bei entsprechender Indikation MMRV erhalten. 

     

    Indikationsimpfung

    • Ist bei Säuglingen im Alter von < 11 Monaten die Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung geplant, kann die erste Dosis bereits im Alter von 9-10 Monaten verabreicht werden, die zweite Impfung sollte dann frühestens 4 Wochen später (zu Beginn des 2. Lebensjahres) verabreicht werden.
    • Bei drohender Exposition, z. B. im Rahmen eines Masern-Ausbruchs, sollten Säuglinge unter 11 Monate gemäß STIKO vor allem durch die Impfung von Kontaktpersonen geschützt werden. Weitere Informationen zur Impfung von Säuglingen im Falle eines Masern-Ausbruchs erhalten Sie im Epidemiologischen Bulletin 4 | 2025 (Tab. 2).
    • Für Kontaktpersonen zu chronisch kranken oder immunsupprimierten Patientinnen und Patienten wird ein vollständiger Impfschutz empfohlen (vorab Kostenübernahme klären). ​

     

    Berufsindikation

    • Personen in medizinischen Einrichtungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden/Geflüchteten und in Fach-, Berufs- und Hochschulen sowie Personen mit berufsbedingtem Kontakt zu potenziell infektiösem Material sollten insgesamt zwei Impfstoffdosen MMR (oder bei Indikation MMRV) erhalten.

    Weitere Informationen rund um die Masern-Impfung finden Sie in diesem Artikel zum Thema. Alle relevanten Empfehlungen zur Masern-Impfung auf einen Blick finden Sie in unserer Impftabelle „Masern“

  • Masernschutzgesetz

    In Deutschland gilt seit 31.07.2022 das Masernschutzgesetz nach Ablauf der Übergangsfrist verbindlich. Entsprechend müssen…

    • alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule zweimal gegen Masern geimpft sein oder eine Masern-Immunität aufweisen.
    • Asylbewerber und Geflüchtete vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz aufweisen.
    • nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten wie Beschäftigte in Kindergärten, Schulen bzw. anderen Gemeinschaftseinrichtungen, Asylbewerber- und Geflüchteten-Unterkünfte sowie Tagespflegepersonen und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen (Krankenhäusern, Arztpraxen), einen Schutz gegen Masern aufweisen.

    Wenn Kinder nicht geimpft sind

    Wird ein Kind vor dem Eintritt in eine Kindertagesstätte oder Schule nicht zweimal, bzw. dem Alter entsprechend, gegen Masern geimpft, so darf es dort nicht aufgenommen werden. Kinder, die bereits in der KiTa sind und deren Eltern die Impfung ablehnen, können ausgeschlossen werden. Da in Deutschland eine allgemeine Schulpflicht herrscht, wird ungeimpften Kindern nicht der Schulbesuch untersagt. Doch die Einrichtung ist dazu verpflichtet, Eltern, die ihre Kinder nicht ausreichend gegen Masern impfen lassen, dem Gesundheitsamt zu melden. Mit dem Nicht-Impfen des Kindes begehen Eltern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € belegt wird. Meldet eine Kindertagesstätte oder Schule die Verstöße nicht an das Gesundheitsamt, und wird bekannt, dass die Einrichtung ungeimpfte Kinder betreut, so kann diese ebenfalls mit einem Bußgeld bestraft werden.

     

    Wenn Mitarbeitende nicht geimpft sind

    Neben den Kindern muss auch das in Gemeinschaftseinrichtungen arbeitende Personal zweimal gegen Masern geimpft sein. Lehnen sie die Impfung ab, können sie dort nicht mehr tätig sein.

     

  • Durchimpfungsraten & WHO-Ziele

    Alle WHO-Regionen haben sich die weltweite Elimination der Masern zum Ziel gesetzt. Dies ist grundsätzlich möglich, da der Mensch einziger Wirt der Masernviren ist und eine Impfung zur Verfügung steht, die genau wie eine durchgemachte Erkrankung in der Regel einen lebenslangen Schutz aufbaut. Gemäß WHO gelten Masern als eliminiert, wenn eine Unterbrechung der endemischen Virusübertragung über 3 Jahre hinweg belegt werden kann. Als Leitziel hat die WHO < 1 Fall pro 1 Mio. Einwohner festgelegt. Aktuell liegt die Inzidenz in Deutschland über diesem Wert (s. oben). 

     

    Aufgrund epidemiologischer Berechnungen und unter Berücksichtigung der hohen Infektiosität der Masern hat die WHO eine Impfquote von mindestens 95 % als Schlüsselstrategie zur Erreichung des Eliminationsziel festgesetzt. Zwischen den Jahren 2000 und 2019 ist die geschätzte weltweite Impfquote für die erste Impfstoffdosis gegen Masern von 72 auf 86 % gestiegen. Ab 2020 nahm diese – vermutlich aufgrund der COVID-19-Pandemie, globaler Konflikte und kursierenden Fehlinformationen – jedoch wieder ab (2020: 83 %, 2021: 81 %).  

     

    Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Blick auf die Masern-Impfquoten bei Kindern in Deutschland:

    • Bei Kleinkindern im Alter von 15 Monaten stieg die Rate für die erste MMR-Impfstoffdosis seit dem Jahr 2010 deutlich an und erreichte im Jahr 2021 mit 89 % zunächst einen Höchstwert. Dies ist laut RKI u. a. auf die Einführung des Masernschutzgesetzes im Jahr 2020 zurückzuführen. Seitdem ist diese Tendenz jedoch wieder rückläufig und pendelte sich in den Jahren 2022 und 2023 bei 84 % bzw. 87 % ein.
    • Auch die Impfquote der zweiten MMR-Impfstoffdosis stieg nach 2010 deutlich an und erreichte 2021 einen vorläufigen Peak. Im Alter von 2 Jahren hatten dennoch nur 77 % der Kinder den vollen Masern-Impfschutz.
    • Die zweite Impfstoffdosis wird häufig erst im Vorschulalter verabreicht oder gar versäumt. Im Alter von 6 Jahren lieg die bundesweite Impfquote derzeit bei 92 %.

    Das Setzen des WHO-Ziels und das Masernschutzgesetz sind zwar wichtige Schritte in Richtung Elimination, aber gerade für Erwachsene wird eine Überprüfung und bei Bedarf eine Ergänzung des Masern-Impfschutzes empfohlen. Bei Kindern liegen die Impfquoten zwar generell auf einem hohen Niveau, häufig werden Impfserien aber zu spät abgeschlossen. 

 

Für Sie zum Download: 

Alle wichtigen Informationen zu Masern sowie zur Impfung und den aktuellen STIKO-Empfehlungen kurz und bündig zusammengefasst in unserem „Impfoblatt Masern“.

 

Weiterführende Informationen zur Masern-Impfung: 

Referenzen

1. Robert Koch Institut. RKI-Ratgeber – Masern; unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html#doc2374536bodyText5 (abgerufen am 02.01.2025).

2. Heininger U. Impfratgeber – Impfempfehlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. 11. Auflage. UNI-MED Science 2023;98ff.

3. Robert Koch-Institut: SurvStat@RKI 2.0; unter: https://survstat.rki.de, Stand: Jahrbuch 2023 (abgerufen am 07.01.2025).

4. Matysiak-Klose D et al. The epidemiology and diagnosis of measles - special aspects relating to low incidence. Dtsch Arztebl Int 2024;121:875–81.

5. CDC Newsroom. Measles cases surge worldwide, infecting 10.3 million people in 2023; unter: https://www.cdc.gov/media/releases/2024/p1114-measles-cases.html (abgerufen am 07.01.2025).

6. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2024; Epid Bull 2024;4:1-72.

7. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2020: Epid Bull 2020;2:3-22.

8. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2024; Epid Bull 2024;50:3-10.

9. Minta AA et al. Progress toward measles elimination — worldwide, 2000-2022. MMWR Morb Mortal Wkly Rep 2023;72(46):1262-1268.

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